Österreichische Meinungsforscher (VdMI) sind DSGVO-konform!
Die VdMI-Markt- und Meinungsforschungsinstitute nutzen die DSGVO, um ihre Anonymitäts-Grundsätze noch stärker zu verankern!
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der WK-Wien (Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation) mit dem VdMI (Verband der Markt- und Meinungsforschungsinstitute Österreichs) am 27. Mai 2019 in Wien wurde dazu ein umfangreiches Gutachten von Rechtsanwalt Mag. Dietmar Huemer vorgestellt.
Die Markt- und Meinungsforschung war seit jeher eine Branche, die extrem akribisch auf die Anonymität und den Schutz der Daten ihrer Befragten geachtet hat. Ergebnisse von Markt- und Meinungsumfragen hatten auch bisher nie personenbezogene Daten im Fokus und wurden schon immer nur aggregiert und ohne Personenbezug erstellt.
Hermann Wasserbacher, amtierender Präsident des VdMI, des Verbands der Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Österreich, unterstreicht dies mit der Aussage: „Der gesamten Branche ist das Grundprinzip der Anonymität der Befragten ungeheuer wichtig, garantiert es doch, dass die Befragten frei und unbefangen antworten können. Nur weil wir als Branche unseren Befragten diese Anonymität garantieren, sind sie bereit an unseren Umfragen teilzunehmen.“
Nun hat die DSGVO die Aufmerksamkeit auf das Thema „Schutz der persönlichen Daten“ verstärkt und zu einem größeren Bewusstsein in der Bevölkerung geführt. Der VdMI unterstützt diesen Schutz der persönlichen Daten ausdrücklich, entspricht er doch dem Anonymitäts-Grundsatz der Branche.
Das gestiegene Bewusstsein macht es für die Branche aber zunehmend wichtiger diesen Anonymitäts-Grundsatz noch deutlicher hervorzuheben und in ihren Abläufen noch stärker zu verankern. Dementsprechend hat die Branche alle Schritte, die auf dem wissenschaftlichen Weg einer Befragung erfolgen, auf Basis der DSGVO genau beleuchtet.
Der VdMI hat dafür eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die seit 2017 gemeinsam mit dem Rechtsexperten für Datenschutz Mag. iur., LL.M. Dietmar Huemer das Thema DSGVO in allen Bereichen der Markt- und Meinungsforschung genau beleuchtet hat. Letztlich wurde zudem ein umfassendes Gutachten erstellt.
Heute, ein Jahr nach Einführung der DSGVO, zieht die Branche ein positives Fazit: „Die hohen Standards der österreichischen Markt- und Meinungsforschung garantieren den Befragten den Schutz ihrer Anonymität und die VdMI-Institute können auf Basis der DSGVO ihre wissenschaftlichen Umfragen auf gewohnt hohem Qualitätsniveau weiterhin durchführen.“